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Der Schach von Wuthenow

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7. Ein neuer Gast All diese Sprünge Bülows hatten die Heiterkeit des Prinzen erregt, der denn auch eben mit einem ihm bequem liegenden Capriccio über beauté céleste und beauté du diable beginnen wollte, als er vom Korridor her, unter dem halb zurückgeschlagenen Portierenteppich, einen ihm wohlbekannten kleinen Herrn von unverkennbaren Künstlerallüren erscheinen und gl eich danach eintreten sah. »Ah, Dussek, das ist brav«, begrüßte ihn der Prinz. »Mieux vaut tard que jamais. Rücken Sie ein. Hier.   Und   nun   bitt   ich,   alles,   was   an   Süßigkeiten   noch   da   ist,   in    den   Bereich   unsres Künstlerfreundes   bringen   zu   wollen.   Sie   finden   noch   tutti   quanti,   lieber   Dussek.   Keine Einwendungen. Aber was trinken Sie? Sie haben die Wahl. Asti, Montefiascone, Tokayer.« »Irgendeinen Ungar.« »Herben?« Dussek lächelte. »Törichte Frage«, korrigierte sich der Prinz und fuhr in gesteigerter guter Laune fort: »Aber nun, Dussek, erzählen Sie. Theaterleute haben, die Tugend selber ausgenommen, allerlei Tugenden, und unter diesen auch die der Mitteilsamkeit. Sie bleiben einem auf die Frage ›was Neues‹ selten eine Antwort schuldig.« »Und auch heute nicht, Königliche Hoheit«, antwortete Dussek, der, nachdem er genippt hatte, eben sein Bärtchen putzte. »Nun, so lassen Sie hören. Was schwimmt obenauf?« »Die ganze Stadt ist in Aufregung. Versteht sich, wenn ich sage ›die ganze Stadt‹, so mein ich das Theater.« »Das Theater ist die Stadt. Sie sind also gerechtfertigt. Und nun wei ter.« »Königliche  Hoheit  befehlen.  Nun  denn,  wir  sind  in  unsrem  Haupt  und  Führer  empfindlich gekränkt worden und haben denn auch aus eben diesem Grunde nicht viel weniger als eine kleine Theateremeute gehabt. Das also, hieß es, seien die neuen Zeiten, das sei das bürgerliche Regiment, das sei der Respekt vor den preußischen ›belles lettres et beaux arts‹. Eine ›Huldigung der Künste‹ lasse man sich gefallen, aber eine Huldigung gegen die Künste, die sei so fer n wie je.« »Lieber  Dussek«,  unterbrach  der  Prinz,  »Ihre  Reflexionen  in  Ehren.  Aber,  da  Sie  gerade  von Kunst  sprechen,  so  muß  ich  Sie  bitten,  die  Kunst  der  Retardierung  nicht  übertreiben  zu  wollen. Wenn es also möglich ist, Tatsachen. Um was handelt es sich?« »Iffland ist gescheitert. Er wird den Orden, von dem die Rede war, nicht erhalten.« Alles  lachte,  Sander  am  herzlichsten,  und  Nostitz  skandierte:  »Parturiunt  montes,  nascetur ridiculus mus.« Aber  Dussek  war  in  wirklicher  Erregung,  und  diese  wuchs  noch  unter  der  H eiterkeit  seiner Zuhörer. Am meisten verdroß ihn Sander. »Sie lachen, Sander. Und doch trifft es in diesem Kreise nur  Sie  und  mich.  Denn  gegen  wen  anders  ist  die  Spitze  gerichtet,  als  gegen  das  Bürgertum überhaupt.« Der Prinz reichte dem Sprecher über den Tisch hin die Hand. »Recht, lieber Dussek. Ich liebe solch Eintreten. Erzählen Sie. Wie kam es?« »Vor allem ganz unerwartet. Wie ein Blitz aus heitrem Himmel. Königliche Hoheit wissen, daß seit   lange   von   einer   Dekorierung   die   Rede   war,   und   wir   freuten   uns,   alles   Künstlerneides vergessend, als ob wir den Orden mitempfangen und mittragen sollten. In der Tat, alles ließ sich gut an, und die ›Weihe der Kraft‹, für deren Aufführung der Hof sich interessiert, sollte den Anstoß und zugleich  die  spezielle  Gelegenheit  geben.  Iffland  ist  Maçon,  auch  das   ließ  uns  hoffen,  die  Loge nahm es energisch in die Hand, und die Königin war gewonnen. Und nun doch gescheitert. Eine kleine Sache, werden Sie sagen; aber nein, meine Herren, es ist eine große Sache. Dergleichen ist immer der Strohhalm, an dem man sieht, woher der Wind weht. Und er weht bei uns nach wie vor von der alten Seite her. Chi va piano va sano, sagt das Sprichwort. Aber im Lande Preußen heißt es ›pianissimo‹.« 27
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
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Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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